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So berechnet der Rechner dein Netto
Als Beamter richtet sich dein Bruttogehalt nach der Besoldungstabelle deines Dienstherrn (Bund oder Bundesland), abgeleitet aus Besoldungsgruppe (z. B. A 11) und Erfahrungsstufe, rechtliche Grundlage ist das jeweilige Besoldungsgesetz (BBesG bzw. Landesrecht). Als Tarifbeschäftigter gilt stattdessen eine Entgelttabelle nach TVöD oder TV-L, mit Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe.
Verheiratete Beamtinnen und Beamte sowie Eltern erhalten zusätzlich einen Familienzuschlag , den Tarifbeschäftigte in dieser Form nicht kennen. Von deinem Brutto werden anschließend Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abgezogen. Der größte strukturelle Unterschied liegt bei Kranken- und Rentenversicherung: Beamte kombinieren Beihilfe und private Krankenversicherung (PKV) und erwerben statt gesetzlicher Rente eine Pension (Ruhegehalt). Tarifbeschäftigte zahlen dagegen volle Sozialversicherungsbeiträge (GKV, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung).
Praxisbeispiel: A 11 Bund vs. TVöD Bund E 9b
Zwei ledige Angestellte des Bundes ohne Kirchensteuer, Steuerklasse I, vergleichbares Aufgabenniveau, einmal als Beamter (A 11, Stufe 5) und einmal als Tarifbeschäftigter (TVöD Bund E 9b, Stufe 4):
- Beamter A 11/5: Brutto 5.416,73 €, Lohnsteuer −1.209,75 €, PKV −320,00 €, Netto rund 3.887 €
- TVöD Bund E 9b/4: Brutto 4.608,13 €, Lohnsteuer −803,75 €, Sozialversicherung −970,02 €, Netto rund 2.834 €
Werte gerundet, berechnet mit der jeweils auf dieser Seite verlinkten Rechenlogik. Die Bund-Besoldungstabelle basiert derzeit auf einem noch nicht final umgesetzten Gesetzentwurf, individuelle Werte können daher abweichen. Der Vergleich blendet Beihilfe/PKV-Eigenanteil und spätere Pension bzw. gesetzliche Rente bewusst aus, da diese erst über den gesamten Erwerbsverlauf vergleichbar werden.
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten?
- Beamte werden besoldet und zahlen in der Regel keine Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung – sie sind über Pension und Beihilfe/PKV abgesichert. Tarifbeschäftigte haben einen Arbeitsvertrag nach TVöD/TV-L und zahlen reguläre SV-Beiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung).
- Was ist der TVöD?
- Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) regelt Gehalt und Arbeitsbedingungen für Tarifbeschäftigte bei Bund und Kommunen. Es gibt zwei Bereiche: TVöD Bund und TVöD VKA (kommunale Arbeitgeber).
- Welche Gehaltstabelle gilt für mich?
- Als Bundesbeamter gilt die Besoldungstabelle des Bundes. Als Tarifbeschäftigter beim Bund gilt der TVöD Bund, bei Kommunen der TVöD VKA. Landesbeamte und Landesbeschäftigte (TV-L) haben jeweils eigene Tabellen pro Bundesland.
- Was ist ein Familienzuschlag und wer bekommt ihn?
- Der Familienzuschlag ist ein Bestandteil der Beamtenbesoldung für Verheiratete und Eltern, gestaffelt nach Familienstand und Kinderzahl. Tarifbeschäftigte nach TVöD/TV-L kennen diese Zulage in dieser Form nicht, ihr Gehalt richtet sich allein nach Entgeltgruppe und Stufe.
- Beihilfe und PKV oder GKV – was ist besser?
- Für Beamte ist die Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung (PKV) meist günstiger, da der Dienstherr einen Großteil der Kosten übernimmt. Für Tarifbeschäftigte ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verpflichtend. Details dazu findest du im Beitrag zu GKV vs. PKV.
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