P-Entgeltgruppen
Die P-Tabelle gilt für Pflegekräfte bei kommunalen Arbeitgebern (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen). P 7–P 16 haben keine Stufe 1 – der Einstieg erfolgt direkt in Stufe 2.
Berechnen Sie Ihr Nettogehalt als Pflegekraft nach TVöD (P-Tabelle). Entgeltgruppen P 5 bis P 16 – gültig ab April 2025.
Die P-Tabelle gilt für Pflegekräfte bei kommunalen Arbeitgebern (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen). P 7–P 16 haben keine Stufe 1 – der Einstieg erfolgt direkt in Stufe 2.
Die P-Tabelle ist Bestandteil des TVöD-VKA (kommunale Arbeitgeber). Für Pflege an Unikliniken unter Länder-Tarif gilt der TV-L Kr (Krankenpflege-Tabelle).
Ab April 2025: +3,0 % (mindestens 110 €). Die P-Tabelle wurde 2020 im Zuge der Pflegereform eingeführt und ersetzt die alten Eingruppierungen nach E-Gruppen für den Pflegedienst.