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Besoldungsrechner Bund 2026

Berechnen Sie kostenlos Ihr Netto-Gehalt als Bundesbeamter. Besoldungsordnung A und B – gültig ab April 2025.

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Hinweis: Die Berechnung ist eine Annäherung auf Basis der Besoldungstabelle Bund 2026 und einer vereinfachten Lohnsteuerberechnung. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilt Ihre Bezügestelle.

Ihr Nettogehalt (monatlich)

4.322,39 €

Aufschlüsselung

Grundgehalt
6.110,42 €
Brutto gesamt
6.110,42 €
Lohnsteuer
- 1.533,50 €
Solidaritätszuschlag
- 4,53 €
PKV-Beitrag
- 250,00 €
Abzüge gesamt
- 1.788,03 €
Netto
4.322,39 €

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Keine Sozialversicherung

Beamte zahlen keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- oder gesetzlichen Krankenversicherung. Stattdessen erhalten sie eine Pension und sind privat krankenversichert (PKV) mit Beihilfe.

Erfahrungsstufen

Das Grundgehalt steigt mit zunehmender Erfahrung automatisch. In der Besoldungsordnung A gibt es 8 Stufen. Der Aufstieg erfolgt nach 2, 3 bzw. 4 Jahren in der jeweiligen Stufe.

Familienzuschlag

Verheiratete Beamte erhalten einen Zuschlag. Für jedes Kind kommt ein weiterer Betrag hinzu. Ab dem dritten Kind steigt der Zuschlag deutlich an.

Häufige Fragen

Was ist Besoldung?
Besoldung ist die Bezeichnung für das Gehalt von Beamten, Richtern und Soldaten in Deutschland. Sie ist im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt und unterscheidet sich grundlegend von Tarifgehältern im öffentlichen Dienst.
Wie wird das Nettogehalt berechnet?
Vom Bruttogehalt (Grundgehalt + Familienzuschlag) werden Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und der PKV-Beitrag abgezogen. Sozialversicherungsbeiträge fallen bei Beamten nicht an.
Welche Besoldungsgruppen gibt es?
Die Besoldungsordnung A umfasst die Gruppen A 3 bis A 16 (aufsteigende Gehälter). Die Besoldungsordnung B umfasst feste Gehälter für höhere Führungspositionen (B 1 bis B 11). Daneben gibt es W-Besoldung (Professoren) und R-Besoldung (Richter).
Warum ist B 1 niedriger als A 16 Stufe 8?
B 1 (8.081,71 €) entspricht historisch der früheren Endstufe von A 16 und liegt daher unter A 16 Stufe 8 (8.978,48 €). Das klingt paradox, erklärt sich aber durch die Einstufungsreform: B-Gehälter sind stufenlos und werden nicht nach Erfahrungsjahren erhöht. Für eine B-1-Stelle wird deshalb regelmäßig ein gesonderter Amtszuschlag gewährt.
Gilt dieser Rechner auch für Professoren und Richter?
Nein. W-Besoldung (Professoren, W 1 – W 3) und R-Besoldung (Richter, R 1 – R 10) sind nicht im Rechner enthalten. Diese Besoldungsgruppen haben spezifische Leistungsbezüge und Besonderheiten, die eine separate Berechnung erfordern.

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